Beide Nummern stehen auf jedem Beleg und werden von der Zertifizierungsstelle vergeben. Die GLN-Nummer ist bis Ende 2026 garantiert verfügbar.
Leitfaden · Aktualisiert am 16. August 2026
Tarif 595 erklärt
Was der schweizweite Abrechnungsstandard für Fitness- und Gesundheitscenter, Yoga- und Bewegungsstudios, Kursanbieter und andere Fachpersonen der Gesundheitsförderung bedeutet – und was bis zum 1. Januar 2027 geregelt sein muss.
Der Tarif 595 ist der schweizweit gültige Standard für den Rückforderungsbeleg, den Ihre Kundinnen und Kunden bei ihrer Zusatzversicherung einreichen, um einen Teil der Abonnements- oder Kurskosten zurückzuerhalten. Er wird per 1. Januar 2027 vorausgesetzt; ab diesem Datum werden selbst erstellte Rechnungsdokumente nicht mehr akzeptiert.
Frist: 1. Januar 2027
Ab diesem Datum ist das einheitliche Rechnungsformular auf Basis des Rechnungsstandards XML 5.0 vorausgesetzt, und die Nutzung der Abonnementsbestätigung ist nicht mehr zulässig. Für die elektronische Abrechnung ist der Tarif schon heute gültig.
Dieser Leitfaden erklärt, was das in der Praxis bedeutet. Jede Aussage ist mit der offiziellen Quelle verlinkt, aus der sie stammt.
Was der Tarif 595 ist
Der vollständige offizielle Name lautet Tarif 595 – Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG: ein schweizweit gültiger Tarif, der zur Abrechnung von Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention dient (FAQ 1.1).
Er gilt für die Zusatzversicherung (VVG) – jenen Teil der Krankenversicherung, aus dem Beiträge an Fitnessabonnemente, Yogakurse und Präventionsprogramme geleistet werden können. Mit der Grundversicherung (KVG) hat er nichts zu tun.
Der Tarif 595 ersetzt die von Hand ausgefüllte Abonnementsbestätigung und die eigenen Rechnungsvorlagen der Anbieter durch ein einheitliches, maschinenlesbares Dokument, das jeder Schweizer Krankenversicherer verarbeiten kann.
Woher der Tarif kommt
Die Krankenversicherer haben ihn gemeinsam mit den Zertifizierungsstellen erarbeitet.
- Helsana hält fest, zusammen mit weiteren Krankenversicherern sowie den zuständigen Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen einen einheitlichen Tarif für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung ausgearbeitet zu haben (Helsana, Informationen für Leistungserbringende).
- Verantwortlich für den Tarifinhalt sind die Teilnehmenden des Runden Tisches Gesundheitsförderung – Krankenversicherer zusammen mit Verbänden, Zertifizierungsstellen und Qualitätslabels (Wegleitung §1.4).
- Die Tarifnummernverwaltung erfolgt durch das Forum Datenaustausch; eine zentrale Ablage dient der einheitlichen Verwendung der Nummern (Wegleitung §1.4).
- Qualitop, eine der beteiligten Zertifizierungsstellen, beschreibt den Hintergrund: Die Methoden der Gesundheitsförderung wurden 2025 systematisch geordnet und der Tarif weiterentwickelt, weil die Digitalisierung klare, einheitliche Standards zur Verarbeitung wachsender Rechnungsvolumen verlangt (Qualitop).
Wie der Tarif aufgebaut ist
Der Tarif 595 ist ein Pauschaltarif. Jede Leistung bildet das gesamte Abonnement ab, und der Tarif enthält weder Taxpunktwerte noch Preise (Wegleitung §1.1).
Was der Tarif 595 nicht bewirkt
Vier verbreitete Missverständnisse, die in der offiziellen FAQ direkt beantwortet werden.
| Missverständnis | Was die Quelle sagt |
|---|---|
| «Meine Zertifizierung ändert sich» | Nein. Tarif und Rechnungsstandard wirken sich nicht auf Ihre Registrierung aus; der Tarif bezieht sich einzig auf die Rechnungsstellung (FAQ 1.2) |
| «Wer ihn anwendet, ist anerkannt» | Nein. Er wirkt sich nicht auf die Anerkennung aus; es gelten weiterhin die unterschiedlichen Anforderungen je nach Bereich und Krankenversicherung (FAQ 1.3) |
| «Ein korrekter Beleg heisst Rückerstattung» | Keine Gewähr. Die Versicherer sind im Zusatzversicherungsbereich frei in ihren Bedingungen; jeder entscheidet eigenständig (FAQ 4.13) |
| «Er gibt mir Preise vor» | Nein. Den Preis können Sie frei bestimmen; es sind keine fixen Preise in den Tarifziffern vorgegeben (FAQ 1.6) |
Der Tarif 595 regelt die Form des Dokuments. Ob vergütet wird, hängt von Zertifizierung und Anerkennung sowie von der Police der Kundin oder des Kunden ab.
Für wen der Tarif gilt
Der Tarif 595 bildet die ambulanten Leistungen der Fachpersonen der Gesundheitsförderung ab – Abonnemente sowie Kurs- oder Beratungskosten in vier Bereichen (Wegleitung §1.2):
- Pauschalabonnemente für Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios, andere Anlagen sowie Vereine und Sportförderung
- Gruppenkurse und Personal Training in den Bereichen Ausdauer und Kraft, Body-and-Mind-Training, diverse Kursangebote, spezifische Trainingsangebote sowie Mutterschaft
- Abonnementszusätze für Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios und Kursanbieter
- Lebensstil-Gruppenkurse und Einzelberatung
Helsana gliedert ihre anerkannten gesundheitsfördernden Angebote in Fitness, Rücken und Körperschule, Schwangerschaft, Kurse für Ernährung, Entspannung und Bewegung sowie Sportförderung (Helsana).
Die Wegleitung hält fest, dass die Leistungen nicht nach Kompetenzen abgestuft sind und weder Ausbildungsabschlüsse noch Diplome berücksichtigen. Sie bilden auch keine Berufe im Verständnis der Zertifizierungsstellen ab, sondern entsprechen den Methoden der Gesundheitsförderungsbranche (Wegleitung §1.2).
Ebenfalls erfasst. Der Tarif 595 mit den entsprechenden Tarifziffern kann auch von Physio- und Arztpraxen sowie Spitälern angewendet werden (FAQ 4.15).
Gilt auch ohne Zertifizierung. Wer keinem Verband angehört und bei keiner Zertifizierungsstelle registriert ist, muss die Rechnungen dennoch umstellen – Tarif und Rechnungsstandard sind unabhängig von Verbandszugehörigkeit oder Zertifizierungsstelle gültig (FAQ 1.5).
Eine wichtige Ausnahme → Komplementärmedizin verwendet Tarif 590.
Welche Angebote abgebildet werden
Das Referenzdokument ist die Methodengruppierung (Version 04.02.2026). Sie listet die Methoden der Gesundheitsförderung mit konkreten Beispielen auf und ist ausdrücklich unabhängig von Krankenversicherungen und Kostenübernahme – sie ordnet Methoden, sie verspricht keine Vergütung. Alle Angaben in diesem Abschnitt stammen aus diesem Dokument.
Body-and-Mind-Training
Yoga – als Beispiele genannt werden unter anderem i-yoga, Forrest-Yoga, Luna Yoga, Anusara Yoga, AntyGravity Yoga, Air Yoga, Bikram Yoga, Jivamukti Yoga, Iyengar Yoga, Kriya Yoga, Sivananda Yoga, TriYoga, Fünf Tibeter, Yogilates und Kinderyoga sowie vergleichbare Angebote, also Kurse mit Schwerpunkt Yoga.
Ebenfalls in dieser Gruppe: Qigong, Tai-Chi, Achtsamkeitstraining (unterteilt nach Fokus – Stressreduktion und Resilienz, Schlaf und Entspannung, Körperwahrnehmung und Bewegung), Sophrologie, Autogenes Training, Eutonie, Alexander-Technik, Spiraldynamik, Feldenkrais, Zilgrei sowie Body-and-Mind-Training für Erwachsene, das explizit zusammen mit Babys und Kindern ausgeführt wird. Als Outdoor-Eintrag erscheint Waldbaden / Shinrin Yoku.
Wo ähnlich klingende Angebote tatsächlich eingeordnet sind
Die Intuition trügt hier, ein Blick ins Dokument lohnt sich.
| Angebot | Zugehörige Gruppe |
|---|---|
| Pilates, BodyBalancePilates, PilatesCare, Pilates Reformer, Lagree, Faszientraining | Bewegung und Koordination Gruppe 1 – nicht Yoga |
| Power Yoga | Krafttraining Gruppe 1, zusammen mit H.I.I.T., TRX, Crossfit, Ballett-Workout |
| Schwangerschaftsyoga | Mutterschaft → Pränatal Indoor |
| Rückbildungsyoga | Mutterschaft → Postnatal Indoor |
| Zumba, Step-Aerobic, Les Mills Aerobic, Tae Bo, Piloxing | Aerobic |
| Bodypump | Krafttraining Gruppe 2 – eine eigene Gruppe neben Krafttraining Gruppe 1 |
Die weiteren Gruppen
- Ausdauer und Kraft (Indoor) – Aerobic, Krafttraining (zwei Gruppen), Ausdauertraining, Indoorcycling, Rudern indoor, Trampolintraining, Vibrationstraining, elektrische Stimulation (EMS), isokinetisches Training, elektromagnetische Stimulation (Beckenboden und andere Körperteile), Klettern und Bouldern in der Halle, Paartanz, Solotanz, Hip-Hop, Kampfsport Light und Karate Light ohne Körperkontakt, Eltern-Kind-Turnen
- Ausdauer und Kraft (Outdoor) – Walking und Nordic Walking, Running und Trailrunning, Wandern, Radsport, Rollsport, Rudern, Outdoor-Krafttraining und Bootcamp, Langlaufen, Schneeschuhwandern, Eislaufen, Buggy-Fit
- Wasser – Aquafitness und ihre Varianten, Schwimmunterricht und Schwimmtraining für alle Altersgruppen, Wasserangebote für Erwachsene mit Babys und Kindern
- Spezifische Trainingsangebote – Angebote für Personen mit Herz-, Lungen-, Rheuma- (inkl. Bechterew), Osteoporose-, Krebs-, Rücken-, Beckenboden-, Stoffwechsel-, neurodegenerativen oder Demenzerkrankungen sowie Sturzprophylaxe
- Diverse Kursangebote – Gehirnfitness-Training, Atemgymnastik
- Mutterschaft – Schwangerschaftsgymnastik und -pilates, Geburtsvorbereitung, Geburtshypnose, Achtsamkeit mit Fokus Schwangerschaft und Geburt, Akupunktur zur Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung und Geburtsmassage, Rückbildungsgymnastik und -pilates, Stillberatung, Trageberatung, Babymassagekurse
- Lebensstil – Gesundheitscoaching und Lebensstilberatung, psychologische Gesundheitsberatung, präventive Ernährungsberatung, Kurse zu Selbstmanagement und Gesundheitskompetenz, Ernährungskurse, Angebote für pflegende Angehörige, Schulungen für Menschen mit chronischer Erkrankung, Raucherentwöhnung, Adipositas-, Diabetes-, Ernährungs- und Abnehmprogramme einschliesslich App-basierter Angebote
Zusätze
Ein eigenes Kapitel Zusätze umfasst Training auf der Trainingsfläche mit und ohne Sauna und Wellness, Groupfitness-Pakete, andere Anlagen (Kletterhallen, Hallen- und Freibad, Wellnessbereich, Eishalle), Mitgliedschaft im Sportverein und Sportförderung sowie Gebühren wie Einschreibegebühr, Parkgebühr, Badge-Gebühr, Duschenbenutzung und Pauschale für verpassten Termin – dazu Nahrungsergänzungsmittel, Getränke, Kinderbetreuung, Trainingsmaterial (Massageball, Yogamatte, Faszienrolle), Solarium sowie asynchrone Onlineangebote.
Komplementärmedizin, Tarif 590 statt 595
Der Tarif 595 steht komplementärmedizinischen Therapeutinnen und Therapeuten nicht zur Verfügung
Ihre Leistungen müssen über den Tarif 590 in Rechnung gestellt werden, mit dem Behandlungsgrund «Prävention» (FAQ 5.1).
Zu den präventiven Behandlungen im Tarif 590 zählen namentlich Massnahmen zur Steigerung des Wohlbefindens beziehungsweise Wellnessbehandlungen, zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Krankheiten sowie zur Vermeidung von Rückfällen nach erfolgreicher Therapie – dies gilt für Gruppen- wie für Einzelsitzungen (FAQ 5.1).
Zwei Situationen, die in der Praxis oft auftreten:
- Gruppenkurse einer komplementärmedizinischen Therapeutin
- Zum Beispiel Feldenkrais-Kurse – diese laufen weiterhin über den Tarif 590 mit dem Behandlungsgrund «Prävention». Da der Tarif 590 keine Tarifziffer für Gruppen kennt und die Versicherer eine transparente Deklaration verlangen, muss der Gruppenkurs beziehungsweise die Gruppentherapie im Bemerkungsfeld ausgewiesen werden (FAQ 5.2).
- Zwei verschiedene ZSR-Nummern
- Etwa eine für Komplementärmedizin und eine für Fitness – das bedeutet, dass die Leistungen separat in Rechnung gestellt werden müssen. Gesundheitsfördernde Leistungen werden mit der «Fitness-ZSR-Nummer» nach Tarif 595 abgerechnet, komplementärmedizinische Leistungen mit der «Komplementär-ZSR-Nummer» nach Tarif 590 (FAQ 5.3).
Liegt ein Betrieb nahe an dieser Grenze, klärt man dies am besten mit der Zertifizierungsstelle, bevor man eine Software auswählt. Weitere Einzelheiten zum Tarif 590 finden sich in dessen eigener FAQ, bei der Zertifizierungsstelle oder beim Verband (FAQ 5.1).
Zertifizierung und Anerkennung
Dieser Abschnitt behandelt den Punkt, der am häufigsten missverstanden wird. Es gibt zwei getrennte Fragen mit unterschiedlichen Antworten.
Braucht es eine Zertifizierung, um den Tarif 595 anzuwenden?
Nein. Wer keinem Verband angehört und bei keiner Zertifizierungsstelle registriert ist, muss die Rechnungen trotzdem umstellen; Tarif und Rechnungsstandard sind unabhängig von Verbandszugehörigkeit oder Zertifizierungsstelle gültig (FAQ 1.5).
Braucht es eine Zertifizierung, damit die Kundschaft eine Rückerstattung erhält?
In der Praxis ja. Die Vergütung setzt voraus, dass der Versicherer den Anbieter anerkennt, und die Anerkennung läuft über die Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen. Helsana zählt zu ihren anerkannten Leistungserbringern im Bereich der Gesundheitsförderung insbesondere Fitnesscenter und Kursanbieter mit Zertifizierung eines von ihr anerkannten Qualitätslabels beziehungsweise einer anerkannten Zertifizierungsstelle sowie sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen (Helsana).
Daraus folgen drei Punkte:
- Der Tarif 595 schafft keine Anerkennung. Seine Anwendung wirkt sich nicht auf die Anerkennung aus; es gelten weiterhin die unterschiedlichen Anforderungen je nach Bereich und Krankenversicherung (FAQ 1.3).
- Auf Anerkennung besteht kein Anspruch. Helsana hält fest, dass kein Anspruch auf Anerkennung als Leistungserbringer oder für bestimmte Angebote und Kurse besteht und dass die publizierten Bedingungen bis auf Weiteres gelten und angepasst werden können.
- Die Umstellung erfordert keine neue Zertifizierung. Der Tarif wirkt sich nicht auf die Registrierung aus – mit dieser weisen Sie unter anderem Ihre Qualifikation nach, und der Tarif bezieht sich einzig auf die Rechnungsstellung (FAQ 1.2).
Die Zertifizierungsstellen
Helsana nennt diese vier als von ihr anerkannte Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen und hält zugleich fest, dass die Liste nicht abschliessend ist, da die Voraussetzungen pro Bereich unterschiedlich definiert sind (Helsana).
| Stelle | Website |
|---|---|
| Qualitop | qualitop.ch |
| QualiCert | qualicert.ch |
| Fitness-Guide (Fitness Klassifikation, SFGV) / BGB | fitness-guide.ch |
| EMfit | emfit.ch |
Da jeder Versicherer eigene Bedingungen festlegt, lohnt sich die direkte Nachfrage bei den Versicherern, bei denen Ihre Kundschaft versichert ist. Fragen zu den Anerkennungskriterien bei Helsana gehen an fachfuehrung.gesundheitsfoerderung@helsana.ch.
ZSR-Nummer und GLN-Nummer
Auf jedem Beleg nach Tarif 595 stehen beide Nummern. Beide werden von den Zertifizierungsstellen vergeben.
| Nummer | Zweck | Bezug |
|---|---|---|
| ZSR-Nummer | Identifiziert den Leistungserbringer gegenüber der Krankenversicherung | Vergeben von EMfit, Fitness-Guide, Qualitop oder Qualicert. Wenden Sie sich an jene Stelle, bei der Sie zertifiziert sind oder sich zertifizieren lassen möchten (FAQ 2.5) |
| GLN-Nummer | Eindeutiger Personenidentifikator, um Leistungen eindeutig zuzuordnen | Vergeben von denselben vier Stellen, die Gewähr bieten, dass Sie bis Ende 2026 eine GLN erhalten. Wer bereits eine hat, muss nichts weiter unternehmen (FAQ 2.6) |
Helsana verweist für alle Fragen zu ZSR- und GLN-Nummer an die Zertifizierungsstelle (Helsana).
Kursleitende ohne eigene ZSR-Nummer rechnen ihre Leistungen wie bisher über den Kursanbieter und dessen ZSR-Nummer ab (FAQ 4.14).
Welche ZSR-Nummer auf den Beleg gehört: stets jene des Leistungserbringers – Fitnesscenter oder Kursanbieter –, bei dem der Kurs stattfindet (FAQ 3.9).
Anforderungen an die Software
Ab dem 1. Januar 2027 muss das Rechnungsformular über einen professionellen Softwareanbieter erstellt werden, wobei der neuste Rechnungsstandard mit Version XML 5.0 zu verwenden ist (Wegleitung Kap. 2).
Entscheidend ist die Kehrseite dieser Vorgabe: Selbst ausgestellte Rechnungsdokumente werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert (Wegleitung Kap. 2 und Kap. 6). Eigene Word- oder Excel-Vorlagen funktionieren nicht mehr, so sorgfältig sie auch gestaltet sind.
Eine Mindestgrösse oder ein Mindestpreis ist damit nicht verbunden. Die Softwareanbieter stellen für die unterschiedlichen Bedürfnisse adäquate Lösungen bereit – von Gratisversionen bis zu ausgereiften Profianwendungen (FAQ 2.4).
Wo Sie Anbieter finden
Zu diesem Stand aufgeführt: Softplus Web (Softplus Health AG) · OptaMed und Easy595 (OptaSoft SARL) · Fitness Classification (SFGV) · Medical Invoice (Sumex AG) · fitflowPro (Swiss FitAdmin Solutions AG) · SportsNow (SportsNow GmbH) · PIA Fitness (mañana GmbH).
Die Liste selbst hält fest, dass sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und ohne Gewähr ist; es kann also weitere konforme Produkte geben. Sie kennzeichnet ausserdem, welche Produkte sich zur Nutzung durch sehbehinderte Leistungserbringende eignen.
FAQ und Wegleitung verweisen für Anbieterlisten auf die Websites der Zertifizierungsstellen und der Versicherer (FAQ 2.4). Kosten sind in keinem offiziellen Dokument publiziert und müssen direkt bei den Anbietern erfragt werden.
Eine Frage, die sich an Anbieter lohnt. Änderungen am Tarif erfolgen in der Regel jährlich per 1. Januar; der Softwareanbieter sollte Ihnen deshalb zu Jahresbeginn jeweils ein Update zur Verfügung stellen (FAQ 4.1). Vor Vertragsabschluss lohnt es sich zu klären, ob ein Anbieter das tut und ob es inbegriffen ist.
Termine und Fristen
Der Tarif 595 ist bereits im Einsatz
Helsana hält fest, dass die Abrechnung ambulanter Leistungen der Gesundheitsförderung nach Tarif 595 aktuell bei der elektronischen Abrechnung (eTG) vorausgesetzt wird (Helsana). Der Tarif ist damit heute schon produktiv im Einsatz – er ist bloss noch nicht für alle verbindlich.
Zeitachse
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 30. April 2026 | Das Forum Datenaustausch publiziert den inhaltlich erweiterten Tarif 595 unter den Referenzdaten. Die Änderungen treten per 01.01.2027 in Kraft; mit der frühzeitigen Publikation steht den betroffenen Organisationen und Systemanbietern eine ausreichend lange Umsetzungszeit für Analyse, Parametrisierung, Tests und Einführung zur Verfügung (FoDa News) |
| 5. Juni 2026 | Die Tarifdatei wird aktualisiert; die aktualisierte Version ersetzt die bisher publizierte Datei (FoDa News) |
| Ende 2026 | Frist, bis zu der die Zertifizierungsstellen Gewähr für eine GLN-Nummer bieten (FAQ 2.6) |
| 1. Januar 2027 Obligatorisch | Der Tarif 595 mit dem einheitlichen Rechnungsformular (XML 5.0) wird vorausgesetzt (FAQ 2.1). Dies gilt für alle Abonnementsbestätigungen, die ab diesem Datum ausgestellt werden; ältere Vorlagen werden nicht mehr benötigt (FAQ 2.2). Helsana ergänzt, dass die Nutzung der Abonnementsbestätigung ab diesem Datum nicht mehr zulässig ist |
| Jeweils per 1. Januar | Änderungen sind jederzeit möglich, damit der Tarif aktuell bleibt, und erfolgen in der Regel jährlich per 1. Januar (FAQ 4.1). Helsana bittet, jeweils den gültigen Tarif anzuwenden und sich regelmässig zu informieren |
Eine sinnvolle Reihenfolge
- Klären, ob der Betrieb unter den Tarif 595 oder unter Tarif 590 fällt. Die Zertifizierungsstelle gibt Auskunft.
- Prüfen, ob ZSR- und GLN-Nummer vorliegen, andernfalls beantragen.
- Software auswählen und Testbelege an realen Abonnementen erstellen, solange noch Zeit für Korrekturen bleibt.
- Die zusätzlichen Kundendaten bereits beim Vertragsabschluss erheben, statt sie im Dezember rückwirkend beim ganzen Mitgliederbestand einzusammeln.
- Sicherstellen, dass ab Januar 2027 ausgestellte Abonnemente im neuen Format laufen.
- Jeden Januar prüfen, ob die Software den aktuellen Tarif geladen hat.
Was auf dem Beleg stehen muss
Alle Feldangaben stammen aus der Wegleitung, Kapitel 3 bis 5.
Kundendaten
Die Wegleitung verlangt, dass alle Felder von Name über Geschlecht und Versicherten-Nummer bis hin zum Kanton ausgefüllt werden, und fordert separat das Adressfeld sowie die AHV-Nummer. Je nach Software lassen sich diese Angaben mit der Kundendatenbank verknüpfen.
- Name und Vorname
- Strasse, PLZ, Ort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Versicherten-Nummer
- Kanton
- AHV-Nummer
- Gesetzliche Vertretung, zum Beispiel die Eltern, wo zutreffend
- Die GLN-Nummer der zuständigen Krankenkasse der Kundin oder des Kunden, im Feld rechts neben dem Namen; die GLN-Nummern sind in der Softwarelösung hinterlegt und werden dort ausgewählt
Das ist deutlich mehr, als die bisherige Abonnementsbestätigung verlangte. Geburtsdatum, AHV-Nummer und Versicherten-Nummer erhebt man am besten bereits beim Vertragsabschluss.
Angaben zum Betrieb
- Rechnungssteller – GLN- und ZSR-Nummer, zum Beispiel Hauptsitz oder Bürostandort des Fitness- und Gesundheitscenters, des Bewegungsstudios oder des Kursanbieters
- Leistungserbringer – GLN-Nr. (P = Provider), GLN-Nr. (L = Location) und ZSR-Nr. (P = Provider) des Fitness- und Gesundheitscenters, des Bewegungsstudios oder des Kursanbieters
Felder, die auf jedem Beleg gleich sind
| Feld | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Vergütungsart | TG (Tiers Garant) | Es bestehen heute keine TP-Verträge mit Fachpersonen der Gesundheitsförderung; die Rechnung wird immer durch die Kundschaft beglichen und zur Rückerstattung eingereicht |
| Gesetz | VVG | |
| Behandlungsart | ambulant | |
| Behandlungsgrund | Prävention | Immer – auch bei den Mutterschafts-Tarifziffern |
| Rolle/Ort | Other/Company | |
| Behandlung von–bis | Die gesamte Abo-Dauer | Beispiel in der Wegleitung: 15.5.2025–14.5.2026 |
| Währung | CHF |
Rechnungszeilen, Zahlungsinformation und leere Felder
- Rechnungszeilen
- Eine Zeile besteht aus Datum, Tarif, Tarifziffer, Anzahl und Preis pro Anzahl; der Betrag wird automatisch aus Anzahl und Preis berechnet. Der Preis ist pro Einheit anzugeben, zum Beispiel pro Monatsabo oder pro Einzellektion.
- Zahlungsinformation
- IBAN und Konto für die Bankverbindung, Währung, eine allfällige Anzahlung, die Zahlungsfrist sowie die Mehrwertsteuernummer bei MWST-Pflicht. Wird bei der MWST-Pflicht «Ja» gewählt, ist in der Spalte MWST der entsprechende Code anzugeben; die Wegleitung empfiehlt, die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.
- Felder, die leer bleiben
- Falldatum und Fallnummer, VEKA-Nummer, KoGu-Datum und -Nummer, Diagnose, Bemerkungen sowie die Partner-Felder – Zuweiser, Arbeitgeber, Fallführender, Leistungserbringer – sind im Bereich Gesundheitsförderung nicht relevant.
Regeln, die zu Ablehnungen führen
Diese vier Regeln stammen aus der Wegleitung und der FAQ und werden dort jeweils nachdrücklich formuliert.
- Das Datum in der Zeile ist das Abonnement-Start-Datum – und nur dieses
- Es muss dem Abonnementsbeginn entsprechen und darf nicht auf Wunsch der Kundin oder des Kunden geändert werden, etwa auf den 1. Januar (Wegleitung §4.1, FAQ 3.8).
- Alle Seiten gehören der Kundschaft
- Dem Kunden müssen immer alle Seiten abgegeben oder geschickt werden, da er den Krankenkassen alle Seiten einreichen muss (Wegleitung Kap. 6).
- Nach dem Druck ist der Beleg endgültig
- Nach dem Druck ist die Rechnung nicht mehr veränderbar, und zur Betrugssicherheit wird automatisch ein QR-Code erzeugt und mitgedruckt (Wegleitung Kap. 6).
- Eigene Dokumente sind nicht zulässig
- Es dürfen keine eigenen Rechnungsdokumente generiert werden; diese werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert (Wegleitung Kap. 6).
Tarifziffern und wo sie zu finden sind
Begriffe
Drei Begriffe werden leicht verwechselt; die Wegleitung §1.3 definiert jeden präzise.
- Tarifnummer
- Die Nummer des gesamten Tarifs. In der Gesundheitsförderung immer 595, und sie ändert nie. TARMED ist zum Vergleich 001.
- Tarifziffer
- Die Nummer der einzelnen Leistungsposition innerhalb des Tarifs. Sie wird pro Zeile ausgewählt. Das genannte Beispiel ist die Ziffer 1001, «Training auf der Trainingsfläche, pro 1 Monat», die gerätegestütztes Training auf der Trainingsfläche umfasst, zum Beispiel in einem klassischen Fitnesscenter.
- Tarifziffertext
- Die zur Ziffer gehörende Bezeichnung der Leistung. Sie darf nicht verändert werden.
Wo die offizielle Liste liegt
Massgebend ist die Excel-Datei des Forums Datenaustausch. Der Tarif 595 ist dort publiziert und steht allen Leistungserbringern zur Verfügung (FAQ 1.1).
forum-datenaustausch.ch/referenzdaten → Abschnitt Tarife → «Tarif 595 Ambulante gesundheitsfördernde Leistungen VVG»
Zum Zeitpunkt dieser Fassung datiert die Datei vom 03.06.2026,
Dateiname Tarif_595_Ambulante_gesundheitsfoerdernde_Leistungen_VVG_20260603.xlsx.
Die Datei wurde zwischen April und Juni 2026 bereits einmal überarbeitet – in Blogbeiträgen oder Newslettern abgedruckte Listen veralten also. Eine konforme Software führt die Ziffern intern mit; die Datei braucht man vor allem zum Nachprüfen oder für Rückfragen an den Anbieter.
Regeln für die Auswahl einer Tarifziffer
Aus Wegleitung §4.3, wo in der Spalte «Tarifziffer» eine Auswahlliste der Methoden der Gesundheitsförderung angeboten wird:
- Die Kapitelziffern 1 bis 6 und die Kapitelbezeichnungen sind gemäss Methodengruppierung zusammengefasst
- Die Tarifziffern bilden teilweise Gruppen von Angeboten ab, die in der Beschreibung aufgelistet sind; teilweise ist die Liste abschliessend, dann müssen Sie sich daran halten und eigene Interpretationen sind nicht erlaubt
- Die Ziffern bilden die Abonnementskategorien pro Lektion / pro Sitzung, pro Monat und teilweise pro Jahr ab
- Unterschieden wird zwischen Trainings vor Ort und Trainings, die ausschliesslich online live (synchron) stattfinden – Aufzeichnungen zählen nicht dazu
- Je nach Methode wird zwischen Gruppenkursen und Personal Training / Einzelsetting unterschieden
Drei Ziffern, die man kennen sollte
| Ziffer | Anwendung |
|---|---|
| 1001 | Training auf der Trainingsfläche, pro 1 Monat – das Beispiel aus der Wegleitung |
| 1105 | Aufgezeichnete Online-Sessions, die massnahmenunabhängig transparent unter 1105 abzurechnen sind |
| 9999 | Freitext, zu verwenden, wenn keine passende Position vorhanden ist; die Bezeichnung kann dann überschrieben werden |
Die Ziffer 9999 macht eine Leistung verrechenbar, nicht vergütbar. Die Verwendung des Tarifs 595 bietet keine Gewähr, dass die Leistungen vom Versicherer rückvergütet werden; jeder Versicherer entscheidet eigenständig nach seinen Bedingungen (FAQ 4.13).
Definitionen, die über die Ziffer entscheiden
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gruppenkurs vs. Personal Training | Der Unterschied besteht vor allem in der Intensität der Betreuung und der Individualität. Ab zwei Teilnehmenden handelt es sich um einen Gruppenkurs (4.5) |
| Gruppenkurs | Ein Kurs mit einer Methode – zum Beispiel Yoga oder Aerobic (4.8) |
| Groupfitness | Ein Kursangebot mit mehreren definierten Kursmethoden; die Kombinationen sind dem Tarif 595 oder der Methodengruppierung zu entnehmen (4.7). Die Methodengruppierung beschränkt sie auf Kombinationen von Aerobic, Krafttraining, Ausdauertraining, Indoorcycling, Bewegung und Koordination sowie Yoga |
| Online live / synchron | Ein Training, das zeitgleich mit dem Kursleiter absolviert wird; die Kommunikation findet während der Lektion per Video oder Audio statt (4.2) |
| Aufgezeichnet | Gespeicherte Videolektionen ohne Interaktionsmöglichkeit zwischen Kursleiter und Teilnehmenden (4.2) → immer Ziffer 1105 |
| Hybrid | Kombination von persönlicher Kursteilnahme am Kursort und digitalem Online-Training, wobei das Training hauptsächlich vor Ort stattfindet und der Online-Teil synchron ist – keine aufgezeichnete Session (4.4) |
| Personal Training | Es kommt auf die angebotene Leistung an: zuerst die Tarifziffer der Methode (Yoga, Aerobic), danach die Ziffer für Personal Training. Bei einzelnen Ziffern kann die Methode nur als «Personal Training / Einzelsetting» durchgeführt werden, eine Unterteilung ist dann nicht möglich (4.6) |
Abonnemente korrekt abbilden
| Angebot | Erfassung |
|---|---|
| Einzeleintritt / Einzellektion | Die spezifische Tarifziffer für «Einzeleintritt» / «pro Lektion», Anzahl 1. Pro Tag wird eine Zeile oder eine einzelne Rechnung erfasst |
| 10er-Abo | Dieselbe Einzeleintritts-Ziffer, Anzahl 10 |
| Monatsabonnement | Die Ziffer «pro Monat». Entweder nach jedem Monat eine separate Rechnung mit einer Position für einen Monat, oder eine Sammelrechnung mit der entsprechenden Anzahl (3 = 3 Monate) |
| Jahresabo in zwölf Raten | Ausdrücklich festgehalten: Solche Abonnemente werden nicht mittels Monatsrechnungen oder Monats-Tarifziffern abgebildet |
| Jahresabonnement | Die Ziffer «pro Jahr» mit Anzahl 1 – oder die Ziffer «pro Monat» mit Anzahl 12 |
| Mehrjahresabonnement | Pro Jahr eine Zeile. Beispiel aus der FAQ: Zeile 1 am 01.04.2027 mit CHF 800.– pro Jahr, Zeile 2 am 01.04.2028 mit CHF 800.– pro Jahr, total CHF 1600.–, im Rechnungskopf das Datum 01.04.2027–31.03.2029 |
| Jahresübergreifendes Abo | Im Rechnungskopf die effektive Abonnementsdauer («Gültig ab» – «Gültig bis»); in der Detailposition das «Gültig ab»-Datum mit der entsprechenden Ziffer. Das «Gültig ab»-Datum muss dem Abo-Beginn entsprechen und darf nicht auf Wunsch geändert werden |
| Pauschalabonnement Center oder Studio | Kapitel 2.1 des Tarifs 595 enthält spezifische Ziffern für Fitness- und Gesundheitscenter sowie Bewegungsstudios |
| Groupfitness-Paket | Kapitel 2.2 enthält die Groupfitness-Ziffern; sie müssen ab zwei Abrechnungsziffern der verschiedenen Kombinationen angewendet werden, die im Tarif 595 oder in der Methodengruppierung definiert sind |
Bei Fragen zu Einzelfällen verweist die FAQ auf die Zertifizierungsstelle beziehungsweise das Qualitätslabel oder auf eine der am Runden Tisch teilnehmenden Krankenkassen.
Elektronische Übermittlung mit eTG
eTG – elektronischer Tiers Garant – übermittelt den Beleg direkt an den Versicherer, statt ihn der Kundschaft auf Papier mitzugeben. Die Nutzung ist aktuell freiwillig und krankenkassenunabhängig (FAQ Kap. 6).
Ablauf
Laut Helsana erfolgt der Übergang in wenigen Schritten: Die Kunden- und Abonnementsdaten werden in die Software eingegeben, die Tarifpositionen erfolgen direkt mit dem Tarif 595, anschliessend wird die eTG-Rechnung via MediData-Netz an die Krankenversicherung übermittelt; diese überprüft die Rechnung und vergütet ihren Kundinnen und Kunden die Leistungen direkt, unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Zusatzversicherungen. Die Kundschaft bezahlt die Abonnementsrechnung wie gewohnt und unterschreibt bei der Vertragsunterzeichnung lediglich die Einverständniserklärung für die elektronische Übermittlung des Rückforderungsbeleges.
Genannte Vorteile
Zeitersparnis und Effizienz in der Bearbeitung von Bestätigungen und Rückforderungsbelegen, Reduktion der Fehlerquote durch Vollständigkeitsprüfung, Lesbarkeit und Transparenz, Kostenersparnis bei Papier und Porto sowie für die Kundschaft der Wegfall einer zusätzlichen Zustellung der Dokumente an die Krankenkasse (FAQ 6.1).
Voraussetzungen
- Teilnehmervertrag bei MediData. Die Übermittlung erfolgt via MediData, und der Versand von elektronischen Rückforderungsbelegen über das MediData-Netz erfordert einen Teilnehmervertrag; Anmeldung und Registrierung können direkt bei medidata.ch abgeschlossen werden
- Einverständniserklärung der Kundschaft. Der Kunde füllt sie einmalig aus, zum Beispiel im Abo-Vertrag, und akzeptiert mit seiner Unterschrift die Übermittlung via eTG (FAQ 6.4). Helsana bezeichnet sie als Vereinbarung zwischen Fitnesscenter und Kundschaft und verweist auf das Label beziehungsweise den Zertifizierer
- Gebühren. Details erfahren Sie bei MediData, bei Ihrer Zertifizierungsstelle sowie bei Ihrem Softwareanbieter (FAQ 6.2). In den offiziellen Dokumenten sind keine Beträge genannt
Zwei Betriebsregeln
- Keine doppelte Einreichung
- Eine Kombination von eTG und Papierrechnung ist möglich, doch darf die Kundin die Papierrechnung nicht bei der Krankenversicherung einreichen, damit keine Doppelspurigkeiten entstehen; die Krankenversicherung erhält die Rechnung via eTG und verarbeitet diese weiter (FAQ 6.3, Wegleitung Kap. 6).
- Stornierungen nur total
- Die Stornierung einer versendeten eTG-Rechnung ist möglich und notwendig, wenn zum Beispiel ein Eingabefehler passiert ist oder die Kundin innert 14 Tagen vom Vertrag zurückgetreten ist. Es kann aber nur ein Total-Storno der gesamten Rechnung vorgenommen werden, kein Teil-Storno; ändert sich etwa die Abonnementsdauer, stornieren Sie die gesamte Rechnung und senden die angepasste Rechnung erneut als eTG ein (FAQ 6.5).
Helsana weist darauf hin, dass ein Dokument zur eTG-Anbindung für Fitness-Guide zertifizierte Fitnesscenter zum Zeitpunkt der Publikation noch in Erstellung war, und verweist anderweitig zertifizierte Anbieter an ihren Zertifizierer.
Antworten auf häufige Kundenfragen
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Nein, nicht automatisch. Die Verwendung des Tarifs 595 bietet keine Gewähr, dass die Leistungen vom Versicherer rückvergütet werden; die Versicherer sind im Zusatzversicherungsbereich frei in ihren Bedingungen, und jeder entscheidet eigenständig, ob und welche Leistungen er vergütet (FAQ 4.13). Massgebend ist die individuelle Police.
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Ja. Beim Tarif 595 handelt es sich um einen schweizweit gültigen Tarif, den auch Krankenversicherer lesen können, die nicht dem «Versichererteam Gesundheitsförderung» angehören; der Rechnungsstandard kann von allen Versicherern verarbeitet werden (FAQ 1.4).
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Nein. Das «Gültig ab»-Datum muss dem Abo-Beginn entsprechen und darf nicht auf Wunsch des Kunden geändert werden (FAQ 3.8).
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Nein. Alle Seiten müssen abgegeben oder geschickt werden, da alle Seiten bei der Krankenkasse einzureichen sind (Wegleitung Kap. 6).
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Wünscht der Kunde keine Kopie, sondern nur ein Exemplar für den Krankenversicherer, kann im Feld «Kopie» «Nein» ausgewählt werden (Wegleitung §3.8).
Wo Sie Hilfe erhalten
| Frage | Ansprechstelle |
|---|---|
| Tarif 595 oder Tarif 590 für meinen Betrieb? | Die Zertifizierungsstelle |
| ZSR- oder GLN-Nummer | Qualitop · QualiCert · Fitness-Guide · EMfit |
| Anerkennung und Kostenübernahme | Direkt bei der Krankenversicherung |
| Welche Tarifziffer für diesen Kurs? | Zertifizierungsstelle beziehungsweise Qualitätslabel oder eine am Runden Tisch teilnehmende Krankenkasse (FAQ 4.6 und 4.10) |
| Technische Fragen zur Rechnung | Der Softwareanbieter – dorthin verweist die Wegleitung (Kap. 2) |
| Anerkennungskriterien und Tarif 595 bei Helsana | fachfuehrung.gesundheitsfoerderung@helsana.ch |
| eTG-Übermittlung und Gebühren | MediData |
| Der XML-Standard selbst | Forum Datenaustausch – fachorgan@forum-datenaustausch.ch |
Qualitop führt Workshops zum Tarif 595 durch. Der SFGV nennt Webinare, FAQ und Wegleitung als Teil der Einführung für Fitness-Guide zertifizierte Center (SFGV).
Offizielle Dokumente
| Dokument | Version | Wo |
|---|---|---|
| Tarif 595 Tarifziffern (Excel) | 03.06.2026 | Forum Datenaustausch, Referenzdaten |
| Wegleitung zum Tarif 595 | 03.03.2026 | Helsana · Qualitop |
| FAQ Tarif 595 | 03.03.2026 | Helsana PDF · Qualitop PDF · SWICA, Webfassung · Qualitop, Webfassung |
| Methodengruppierung | 04.02.2026 | Helsana |
| Softwareanbieterliste | 07.04.2026 | Helsana · Qualitop |
| Anerkannte Angebote zur Gesundheitsförderung | – | Helsana |
| Informationen für Leistungserbringende | – | Helsana |
| Rechnungsstandard XML 5.0 (Schemas, Print-Templates, Beispiele) | – | Forum Datenaustausch |
Dieser Leitfaden fasst öffentlich zugängliche offizielle Dokumentation mit Stand 16. August 2026 zusammen. Abschnittsverweise beziehen sich auf die Versionen 03.03.2026 von FAQ und Wegleitung; die referenzierte Tarifdatei datiert vom 03.06.2026. Die Voraussetzungen für Anerkennung und Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Versicherer und Bereich, und Helsana hält fest, dass ihre publizierten Bedingungen angepasst werden können – eine Rückfrage bei der eigenen Krankenversicherung und Zertifizierungsstelle ist stets ratsam. Wo die offiziellen Quellen keine Angabe machen, etwa zu Kosten für Software, Zertifizierung oder eTG, ist dies vermerkt statt geschätzt.
Nächste Schritte
Drei Dinge, die vor Ende 2026 geklärt sein sollten.
Selbst erstellte Dokumente werden nicht mehr akzeptiert. Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob das jährliche Tarif-Update inbegriffen ist.
Geburtsdatum, AHV-Nummer und Versicherten-Nummer sind neu erforderlich. Erheben Sie diese Angaben beim Vertragsabschluss und nicht erst im Dezember.